Reiseversicherung zahlt nicht bei chronischer Erkrankung

Die Reiserücktrittskostenversicherung bietet nur Versicherungsschutz, wenn die versicherte Reise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder einer unerwarteten Verschlechterung abgesagt werden muss. Die Stornokosten müssen nicht erstattet werden, wenn die Reise während der Dauer einer bereits bestehenden Krankheit gebucht worden war und nach schwankendem weiteren Krankheitsverlauf auf ärztlichen Rat zur Fortführung der Therapie abgesagt wurde (AG München, Urteil vom 31.03.1999, NVersZ 1999, 427).
  © RA Paul Degott / WELT am Sonntag bei Finanztip.de
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