Reiseversicherung zahlt nicht bei chronischer Erkrankung
Die Reiserücktrittskostenversicherung bietet nur Versicherungsschutz, wenn die versicherte Reise wegen
unerwarteter schwerer Erkrankung oder einer unerwarteten Verschlechterung abgesagt werden muss. Die
Stornokosten müssen nicht erstattet werden, wenn die Reise während der Dauer einer bereits bestehenden
Krankheit gebucht worden war und nach schwankendem weiteren Krankheitsverlauf auf ärztlichen Rat zur
Fortführung der Therapie abgesagt wurde (AG München, Urteil vom 31.03.1999, NVersZ 1999, 427).
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