Kündigung wegen Hasch-Konsum?Jens Ohlrich schreibt, er habe mit seinen Eltern Mega Streß: Diese hätten ihn mit Freunden auf die Fahrt mit einem Jugendreiseveranstalter gehen lassen. Weil er auf dem Weg zu einer Beachparty am Ferienort unter seinen Freunden ein paar Gramm Haschisch aufgeteilt habe, sei er vom Reiseveranstalter sofort von der Reise ausgeschlossen und nach Hause zurückgeschickt worden. Durfte der Reiseveranstalter dies und muß er nicht wenigstens den Reisepreis zurückzahlen? Wohl mit Recht konnte der Jugendreiseveranstalter kündigen. Wenn jeglicher Drogenkonsum während der Reise verboten ist, kann es der Reiseveranstalter nicht hinnehmen, daß Jugendliche Drogen einnehmen und verteilen, auch nicht Haschisch. Er konnte den Reisevertrag mit Jens Ohlrich berechtigt fristlos kündigen, auch ohne vorherige Abmahnung. Der Reisepreis ist vermutlich für die Vorbereitung der Reise, für Allgemeinkosten, Unterbringung und Verpflegung vor Ort, In- und auch Rücktransport aufgebraucht. RA Paul Degott, Hannover
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