Renitenter Fluggast

Der Flugkapitän kann im Rahmen seiner Bordgewalt einen Passagier aus dem Flugzeug weisen, wenn der sich weigert, beim Start eine aufrechte Sitz- Position einzunehmen und liegend fliegen will.

Internationale Sicherheits- Bestimmungen schreiben die aufrechte Sitzposition bei Start und Landung vor. Jeder verantwortliche Flugkapitän darf im Rahmen seiner Befugnisse nach eigenem persönlichen Ermessen die Maßnahmen und Anordnungen treffen, die nach seiner Einschätzung für die Sicherheit an Bord notwendig sind.

Der Flugpreis braucht diesem Passagier nicht zurückgezahlt zu werden.

(AG Charlottenburg, Urteil vom 10.02.1999, RRa 99, 181).

RA Paul Degott, Hannover


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