Reisepreisminderung bei nicht fertiggestelltem Hotel

Ist bei Reiseantritt ein erstmals mit Gästen belegtes Hotel noch nicht fertiggestellt, so dass einem Ehepaar mit einem 6-jährigen Kind statt der gebuchten zwei Räume nur ein Doppelzimmer zur Verfügung gestellt wird und werden die Hotelgäste tagsüber durch Baulärm gestört, steht den Reisenden eine Reisepreisminderung von 60 % zu, wenn darüber hinaus wegen der noch nicht abgeschlossenen Bauarbeiten Pools, Hallenbad, Sauna, Fitnessraum und Sportanlagen nicht benutzt werden können.

Urteil des LG Bonn vom 14.01.1998

5 S 161/97

NJW-RR 1999, 55

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