Wechsel von Bus- auf Bahnreise

Ein Ehepaar buchte eine Busreise an den Gardasee für 1.279 DM pro Person. Der Mann meldete sich ferner über eine andere Firma zu einem Tenniskurs zum Preis von 470 DM an. Zwei Tage vor Reiseantritt teilte der Reiseveranstalter mit, dass die Beförderung nunmehr statt mit dem Bus mit der Bahn erfolge. Außerdem habe sich der Reisepreis pro Person auf 1.383 DM erhöht. Daraufhin erklärte das Ehepaar seinen Rücktritt vom Vertrag und verlangte neben den Stornokosten für den gebuchten Tenniskurs eine Entschädigung für den entgangenen Urlaub.

Das Landgericht Frankfurt kam zu dem Ergebnis, dass sowohl die Umstellung von der Bus- auf die Bahnreise als auch die Erhöhung des Reisepreises um 8,13 % einen Grund zum Rücktritt vom Vertrag darstellt. Für jeden vertanen Reisetag setzte das Gericht pro Person eine Betrag von 130 DM an. Nach bisheriger Rechtsprechung wurden in der Regel 100 DM pro Tag zugesprochen. Das Gericht begründete die Anhebung der Entschädigung auf 130 DM mit dem mittlerweile entsprechend gestiegenen Durchschnittsnettoeinkommen eines Erwerbstätigen.

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 02.04.1998

2/24 S 173/97

NJW-RR 1998, 1590

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
  verlaufen? hier zur NEUEN Startseite Reiserecht