Hinweispflicht auf ErsatzunterkunftBei Mängeln der Reiseleistung (hier: fehlende Kinderanimation) genügt es, wenn die Reiseleitung zunächst den Kunden fragt, ob dieser Interesse an der Unterbringung in einem anderen Hotel hat. Denn nicht jeder Urlauber möchte sich wegen eines Reisemangels einem Hotelwechsel unterziehen. Erst wenn der Hotelgast ein generelles Interesse an einem Ersatzhotel zeigt, muss ein konkretes Angebot der Reiseleitung erfolgen. Urteil des AG Kleve vom 27.01.1998 3 C 543/97 RRa 1998, 94 |
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