Mangelhafte Reiseleitung

Ein Tourist buchte eine einmonatige Amerika-Rundreise "mit landschaftlichen, städtebaulichen und historischen Höhepunkten". Die Reise sollte laut Prospekt "ausschließlich mit deutsch sprechender Reiseleitung" durchgeführt werden. Bei dem USA-Aufenthalt stand jedoch nur während eines Hotelaufenthalts und einer kurzen Rundreise ein Reiseleiter zur Verfügung.

Dieser Mangel veranlasste das Landgericht Düsseldorf, den Reisepreis um 20 % zu mindern.

Urteil des LG Düsseldorf vom 07.02.1997

22 S 317/96

NJW-RR 1998, 562

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