Fehlende KinderbetreuungDas Fehlen der im Reisevertrag zugesagten Kinderbetreuung stellt keine so erhebliche Beeinträchtigung dar, dass die Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Den Eltern eines 4-jährigen Kindes steht es jedoch in einem derartigen Fall zu, den Reisepreis um 20 % zu mindern. Urteil des LG Hannover vom 13.10.1997, 20 S 84/97, NJW-RR 1998, 194 |
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