Vertragspartner bei Reisevertragsleistung

Bei Pauschalreisen ist in aller Regel der Reiseveranstalter Vertragspartner. Das Reisebüro ist dann nur als Vermittler der Reise anzusehen.

Anders ist es jedoch, wenn das Reisebüro für eine bestimmte, von ihm zusammengestellte Reise wirbt, sie als Gesamtleistung anbietet und so selbst als Reiseveranstalter auftritt. Dies nahm das Oberlandesgericht Düsseldorf für eine vom Reisebüro organisierte Reise mit einem Wohnmobil durch die USA an.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.04.1997, 18 U 135/96, NJW-RR 1998, 50

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