Sturz bei stürmische SeeAls ein Kreuzfahrtschiff in See stach, herrschte noch gutes Wetter. In Höhe der spanischen Küste kam das Schiff dann in ein Schlechtwettergebiet. Ein Teilnehmer der herbstlichen Kreuzfahrt kam infolge der heftigen Schiffsbewegungen auf Deck zu Sturz und verletzte sich. Er verlangte vom Veranstalter der Kreuzfahrt Schadensersatz für die erlittenen Verletzungen. Das Oberlandesgericht Bremen wies die Klage des Kreuzfahrers ab. Die Schiffsbewegungen und somit der Sturz wurden nach Auffassung des Gerichts durch höhere Gewalt verursacht. Auch war der Kapitän des Schiffes nicht verpflichtet, die Unwetterzone - wie von dem Geschädigten verlangt - weiträumig zu umgehen. Kreuzfahrtschiffe der vorliegenden Größe sind durchaus geeignet, gefahrlos derartige Schlecht-Wetter-Gebiete zu durchfahren. Es ist dann Sache der Passagiere, sich auf die widrigen Witterungsverhältnisse einzurichten. Urteil des OLG Bremen vom 03.06.1997, 3 U 139/96, MDR 1997, 1108, Handelsblatt vom 24.11.1997, |
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