Terroranschläge als Reiserücktrittsgrund

Im Sommer 1994 war allgemein bekannt, dass in Ägypten von Zeit zu Zeit immer wieder terroristische Anschläge vorkamen, von denen auch Touristen betroffen waren. Das Amtsgericht Leverkusen versagte einem Ehepaar das Recht zum Rücktritt von einer zu diesem Zeitpunkt gebuchten Ägypten-Reise wegen der zu befürchtenden Terroranschläge, da den Touristen diese Gefahr zum Zeitpunkt der Buchung bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.

Urteil des AG Leverkusen vom 13.08.1996

25 C 96/96

NJW-RR 1997, 1204

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