Reisepreisminderung wegen Ablehnung der Visumerteilung

Ein Reiseveranstalter übernahm es im Rahmen einer Pauschalreise, einem Reiseteilnehmer für einen Ausflug in ein Nachbarland das Visum zu besorgen. Die Visumerteilung wurde schließlich abgelehnt. In derartigen Fällen ist der Reisende nach zwei Entscheidungen berechtigt, den Reisepreis zu mindern, wenn er deshalb an dem geplanten Ausflug nicht teilnehmen kann.

Urteil des AG Bad Homburg vom 15.10.1996

2 C 1557/96

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 29.08.1996

3 U 189/93

NJW-RR 1997, 242, 243

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