Reisemangel, Wetter, Kilimandscharo-ÜberquerungVerregnete Kilimandscharo-Überquerung Einer Reisegesellschaft wurde bei einer Kilimandscharo-Überquerung mit zwei Übernachtungen im Krater des Bergmassivs insbesondere Gelegenheit zum Fotografieren in Aussicht gestellt. Die gesamte Expedition fiel jedoch wegen des extrem schlechten Wetters aus. In einem solchen Fall stellt das Scheitern jedenfalls dann einen Reisemangel dar, wenn der Veranstalter in seiner Werbung "20 Jahre Kilimandscharo-Erfahrung" herausstellt und er den Hinweis unterlässt, dass die Veranstaltung bei starkem Regen und Nebel nicht stattfinden kann. Dies rechtfertigt eine Reisepreisminderung von 50 Prozent. Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 09.12.1999 16 U 66/99 NJW-RR 2002, 272 SpuRt 2002, 68 |
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