Lärmbelästigung im Urlaub

Auch wenn in einem Reiseprospekt auf mögliche Lärmbelästigung in den straßenseitig gelegenen Zimmern hingewiesen wurde, muss es ein Hotelgast nicht hinnehmen, dass er wegen einer 150 Meter entfernt gelegenen, dichtbefahrenen Autobahn nachts kein Auge zu macht. Er ist in einem solchen Fall berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen und Schadensersatz wegen vertanen Urlaubs zu verlangen.

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.01.2001

22 S 261/99

NJW-RR 2002, 269

RRa 2001, 74

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