Reisemangel, Sonderangebot, Badebekleidung im SpeisesaalReisemängel bei Sonderangebot Bucht ein Tourist eine Pauschalreise auf Grund eines Sonderangebots mit eigener inhaltlicher Hotelbeschreibung, kann er sich wegen angeblicher Reisemängel nicht auf die Beschreibung im regulären Reiseprospekt des Veranstalters berufen. Bei derartigen Sonderangeboten muss der Reisende in der Regel Abstriche bei der Qualität des Hotels machen. Auch wenn es sich laut Reiseprospekt um ein Fünfsternehotel (hier in der Türkei) handelt, muss er damit rechnen, dass auch Reisende von dem Sonderangebot Gebrauch machen, die ein solches Hotel zum regulären Preis nicht buchen würden. Daher stellt es keinen Reisemangel dar, wenn andere Hotelgäste in Badebekleidung im Speisesaal erscheinen. Urteil des LG Düsseldorf vom 18.05.2001 22 S 54/00 RRa 2001/222 ZAP EN-Nr. 729/2001 |
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