Reisemangel, ausländische HotelgästeÜberwiegend Hotelgäste anderer Nationalität kein Reisemangel Enthält ein Reiseprospekt den Hinweis, es handle sich um ein von Deutschen bevorzugtes Hotel, bedeutet dies lediglich, dass sich normalerweise eine verhältnismäßig große Zahl deutscher Gäste für dieses Haus entscheidet. Es stellt daher keinen Reisemangel dar, wenn sich in dem Hotel während der Reise des deutschen Hotelgasts ca. 80 bis 90 Prozent Gäste anderer Nationalität aufhalten. Urteil des LG Kleve vom 23.11.2000 6 S 369/00 RRa 2001, 233 ZAP EN-Nr. 730/2001 |
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