Flugreise und Kerosinzuschlag

Redaktioneller Hinweis: Es sind jetzt alle Urteile zur Rückforderung Kerosinzuschlag rechtsgültig. Musterbrief für Rückforderung Kerosinzuschlag. Achtung: Verjährung ab 2005 beachten.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen erzielte bei einem vor dem Landgericht Hannover geführten Musterprozess gegen Europas größten Reiseveranstalter TUI einen wichtigen Etappenerfolg. Die Richter erklärten eine in den Reiseverträgen der TUI enthaltene Klausel für unwirksam, die es dem Reiseveranstalter ermöglicht, auch nach Buchung der Reise den Reisepreis bei danach erfolgten Erhöhungen der Treibstoffkosten anzuheben. Eine derartige Vereinbarung verstößt gegen das Transparenzgebot, da für den Kunden nicht erkennbar ist, ob und in welchem Umfang er mit einer Preiserhöhung rechnen muss.

Die unterlegene TUI wird gegen das Urteil Berufung einlegen. Da es sich um eine wichtige Grundsatzfrage handelt, die für die gesamte Reisewirtschaft ganz erhebliche Auswirkungen hat, ist davon auszugehen, dass der Rechtsstreit beim Bundesgerichtshof endet.

Urteil des LG Hannover vom 16.10.2001

14 O 2251/00

NWB 2001, 3725

Das OLG Düsseldorf hat entscheiden, dass ein Reiseveranstalter nur dann Preiserhöhungen (hier: Kerosinzuschläge) für bereits gebuchte Reisen vornehmen darf, wenn dies auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausreichend erläutert sei.

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