Reisemangel, Hotelname, Irreführung

Irreführender Hotelname

Hat ein Tourist eine Fernreise in einem Hotel mit dem Namen "Holiday Inn" gebucht und stellt sich am Urlaubsort heraus, dass das Hotel entgegen seinen Vorstellungen nicht zu der namhaften internationalen Hotelkette gleichen Namens gehört, rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung von 25 Prozent. Auf konkrete Mängel während des Hotelaufenthalts kommt es in einem solchen Fall nicht an.

Urteil des AG Neuss vom 23.05.2001

42 C 1488/01

NJW-RR 2001, 1347

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