Hotel, Überbelegung, ErsatzunterkunftErsatzunterkunft unzureichend Ein Reisender, der wegen Überbelegung in dem von ihm gebuchten Hotel nicht untergebracht werden kann, muss die Unterbringung für einen Tag in einem nicht gleichwertigen Ersatzhotel jedenfalls dann nicht akzeptieren, wenn ihm die Reiseleitung nicht zugleich für den nächsten Tag eine gleichwertige Unterbringung konkret in Aussicht stellt. Bei einer nur einwöchigen Reisedauer ist der Reisende in diesem Fall berechtigt, den Reisevertrag ohne Fristsetzung zur Abhilfe zu kündigen. Urteil des LG München I vom 28.03.2001 15 S 12104/00 RRa 2001, 138 ZAP EN-Nr. 522/2001 |
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