Reisemangel, Hotel, Taschenkontrolle

Taschenkontrolle in Hotel als Reisemangel

Tägliche Taschenkontrollen der Gäste durch das Personal eines Hotels der gehobenen Mittelklasse, durch die die Mitnahme von Speisen und Getränken auf das Hotelzimmer unterbunden werden sollen, stellen einen Reisemangel dar. Daran ändert auch ein allgemein gehaltener Hinweis im Reiseprospekt auf mögliche, derartige Beeinträchtigungen nichts.

Das Amtsgericht Kleve sprach dem betroffenen Reisenden in dem zu entscheidenden Fall eine Reisepreisminderung von 25 Prozent zu, wobei noch das mehrfache Auftreten von Ameisen im Hotelzimmer mitberücksichtigt wurde.

Urteil des AG Kleve vom 03.11.2000

3 C 346/00

NJW-RR 2001, 1062

RRa 2001, 11

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