Urlauber, Verletzung, Tier, SchadensersatzZiegenbock gegen Urlauberin Einen recht kuriosen Fall eines "Reisemangels" hatte das Landgericht Frankfurt am Main zu entscheiden. Eine Touristin nahm an einem Tänzchen auf der Terrasse eines Urlauberhotels in Portugal teil. Das Treiben wurde von einem ausgewachsener Ziegenbock auf dem Nachbargrundstück beobachtet. Unvermittelt stürmte dieser auf die Hotelterrasse und nahm die Touristin auf die Hörner, die sich dadurch ganz erhebliche Verletzungen zuzog. Die Frau musste sich acht Tage im Krankenhaus behandeln lassen. Sie verlangte daraufhin vom Reiseveranstalter den Reisepreis zurück und forderte darüber hinaus noch 1000 DM Schadensersatz für die erlittenen Schmerzen. Die Frankfurter Richter wiesen die Klage jedoch ab. Sie beurteilten Attacken von Nutztieren auf tanzende Urlauberinnen als für in Portugal landesübliches Lebensrisiko, für das der Reiseveranstalter nicht einzustehen hat. Anmerkung: Ob der Besitzer des Ziegenbocks für den Schaden aufkommen muss, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Urteil des LG Frankfurt a. M. 2/21 O 60/99 Wirtschaftswoche Heft 9/2001, Seite 202 Rra 2000, 59 |
verlaufen? hier zur NEUEN Startseite Reiserecht
|