Hund im HotelspeisesaalDie Erlaubnis, gegen einen täglichen Aufpreis von 12 DM einen Zwergpudel in das Urlaubshotel mitnehmen zu dürfen, enthält nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main nicht ohne weiteres die Erlaubnis, den Hund auch zu den Mahlzeiten in den Speisesaal mitnehmen zu dürfen. Der vereinbarte Aufpreis für den Hund schließt auch nicht unbedingt die Übernahme der Fütterung des Tieres durch das Hotel ein. Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 11.11.1999 2 /24 S 59/99 NJW-RR 2000, 1082 |
verlaufen? hier zur NEUEN Startseite Reiserecht
|