Plastikarmband bei Alles-Inklusive-Reisen

Bei so genannten Alles-Inklusive-Reisen ist es üblich, dass die Reiseteilnehmer während ihres Aufenthalts ein Plastikarmband tragen, um sich als Gast des jeweiligen Hotels "ausweisen" zu können. Nach zwei Urteilen der Landgerichte Hamburg und Köln stellt die Verpflichtung des Hotelgastes, ein solches Armband zu tragen, keinen Reisemangel dar. Auch wenn im Reisekatalog eine entsprechende Verpflichtung nicht erwähnt war, ist eine solche "Gästekennzeichnung" nicht als herabwürdigende Behandlung des Reisenden anzusehen und verstößt nicht gegen die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht des Pauschaltouristen.

Urteil des LG Hamburg vom 30.07.1999
313 S 40/99
Urteil des LG Köln vom 11.05.1999
11 S 216/98
NJW-RR 2000, 131 und 132

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