Kündigung einer Ferienwohnung wegen Lawinengefahr

Der Mieter einer Ferienwohnung, die in einem Gebiet liegt, in dem wegen extremer Witterungsverhältnisse akute Lawinengefahr besteht, kann den Mietvertrag aus wichtigem Grunde kündigen. Der Vermieter hat dann keinen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Miete.

Urteil des AG Herne-Wanne vom 08.07.1999
2 C 175/99
NJW 1999, 3495

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