Reise-Unfallversicherung

Reiseunfallversicherung

Eine solche Versicherung lohnt sich nur für diejenigen, die nicht ohnehin schon privat unfallversichert sind. Wer also eine private Unfallversicherung hat, braucht eine Reise-Unfallversicherung nicht extra abzuschließen. Sie erbringt die üblichen Unfall-Versicherungsleistungen, jedoch sind Leistungen für Unfälle ausgeschlossen, die Sie als Selbstflieger eines Flugzeuges oder als Fallschirmspringer erleiden.

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.07.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.

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