Reiseunfallversicherung
Eine solche Versicherung lohnt sich nur für diejenigen, die
nicht ohnehin schon privat unfallversichert sind. Wer also eine private Unfallversicherung
hat, braucht eine Reise-Unfallversicherung nicht extra abzuschließen. Sie erbringt die
üblichen Unfall-Versicherungsleistungen, jedoch sind Leistungen für Unfälle
ausgeschlossen, die Sie als Selbstflieger eines Flugzeuges oder als Fallschirmspringer
erleiden.
© RA G. Kaßing, zuletzt geändert
05.07.1998
Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue
Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die
Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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