Schutzbriefversicherung z.B. Autoreise-SchutzbriefEine solche Versicherung ist nichts anderes als ein Schutzbrief, der lediglich für eine einzige Reise abgeschlossen wird. Wer ohnehin bereits eine Schutzbrief-Versicherung hat, braucht einen speziellen Autoreise-Schutz nicht mehr. Wie die Schutzbriefversicherung umfasst der Autoreise-Schutz Pannenhilfe (bis zu DM 500,00), Ersatzteilversand (Übernahme der Versandkosten), Fahrzeug-Rückholung, Verschrottung, Verzollung und Erstattung zusätzlicher Reisekosten.Pikanterweise greift die Versicherung nicht, wenn Sie nebenbei bereits einen Schutzbrief haben, der die gleichen Leistungen erbringt. Dann ist diese spezielle Autoreise-Schutzversicherung nämlich subsidiär und Sie müssen Ihren Schutzbrief in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist der Autoreise-Schutz also buchstäblich "für die Katz". © RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.07.1998 Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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