Reiserecht: Vorgehen bei Schadensersatzforderungen
Was bedeutet Schadensersatz bei
Reisemängeln?
In welchen Fällen kann Schadensersatz
verlangt werden?
Wann haftet der Reiseveranstalter für Schäden?
In welcher Höhe kann der Schadensersatz verlangt werden?

Was bedeutet Schadensersatz bei
Reisemängeln?
Neben Minderung des Reisepreises ist der Reisende in bestimmten Fällen berechtigt
Schadensersatz für "entgangene Urlaubsfreude" vom Reiseveranstalter zu
beanspruchen. Dieser Schadensersatz kommt dann in Betracht, wenn aufgrund der mängelbehafteten
Reise über die Reisemängel hinaus dem Reisenden die Urlaubstage verdorben werden und er
den für seinen Urlaub erwarteten Erholungswert nicht erhält. Wird die Reise vereitelt
oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende wegen nutzlos aufgewendeter
Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld
verlangen.

In welchen Fällen kann Schadensersatz
verlangt werden?
In folgenden Fällen kann der Reisende vom Reiseveranstalter Schadensersatz verlangen:
 | Kündigung des Reisevertrages: Aufgrund
erheblicher Mängel kann der Reisevertrag gekündigt werden. In diesem Fall wird die Reise
kurzfristig nicht angetreten bzw. abgebrochen, dadurch kann eine Schadensersatzpflicht
entstehen. |
 | erhebliche Mängel: Auch wenn der
Reisevertrag nicht gekündigt wird, aber die Reisemängel die Urlaubsfreude erheblich
beeinträchtigen (z.B. übermäßiger Kakerlakenbefall der Unterkunft) kann Schadenersatz
verrlangt werden. |
 | kein Reiseantritt möglich: Ist aufgrund
eines Umstandes, den der Reiseveranstalter zu vertreten hat, eine Durchführung der Reise
nicht möglich, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Schadensersatz. |

Wann haftet der Reiseveranstalter für
Schäden?
Der Reiseveranstalter haftet grundsätzlich nur für Schäden, die von für ihn tätige
Personen verursacht werden (z.B. das Hotelpersonal beschädigt ein Gepäckstück) bzw.
für Schäden, die durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen verursacht werden (z.B. das
Balkongeländer bricht ab, als sich der Reisende darauf abstützt).
Eine Haftung besteht jedoch nicht bei gewöhnlichen Unfällen, die unter das normale
Lebensrisiko fallen (z.B. Ausrutschen in der Badewanne), oder bei Unfällen, die durch
sonstige Dritte verursacht werden (z.B. Autounfall des Reisenden mit einem betrunkenen
Einheimischen).

In welcher Höhe kann Schadensersatz
verlangt werden?
Zu ersetzen sind im Falle von Schadenersatz Nichterfüllungsschaden (Beispiel: dadurch,
dass derjenige, dessen Reise vom Reiseveranstalter abgesagt wurde, während seines Urlaubs
nicht verreisen kann, erhält er nicht die vorgesehene Erholung und kann dafür
Schadenersatz erhalten) oder Mangelfolgeschaden (Beispiel: Arztkosten, die durch eine
schwere Lebensmittelvergiftung aufgrund verdorbener Hotelverpflegung verursacht wurden).
Haben für den Reiseveranstalter tätige Personen einen Schaden gegnüber einem
Reisenden verschuldet (z.B. Beschädigung des Reisegepäcks), kann neben Schadenersatz
auch eine Reisepreisminderung verlangt werden. War das Handeln der Personen jedoch nur
fahrlässig, kommt allein der Schadenersatzanspruch in Betracht.
Die Höhe des jeweiligen Schadensersatzes hängt ab vom Umfang des Schadens im
jeweiligen Einzelfall. Um Schadenersatzansprüche zu beziffern und gegen den
Reiseveranstalter durchzusetzen, ist in jedem Fall die Hilfe eines Rechtsanwaltes
anzuraten.
Die Reiseveranstalter versuchen häufig, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die
Haftung für Schäden auf das dreifache des Reisepreises zu beschränken. Ob dies
rechtlich zulässig ist, sollte im Einzelfall durch einen Anwalt geklärt werden.
Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen dabei gerne zur Verfügung.
Bei Vorlage der Reiseunterlagen und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon
in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt
werden, wie die Erfolgsaussichten für den Fall aussehen, dass Sie Ihr Recht gegenüber
dem Reiseveranstalter geltend machen wollen.
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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