Versicherungsfall: Pflichten des Versicherungsnehmer

Versicherungsfall: Pflichten des Versicherungsnehmer

Für alle Versicherungen gilt:

Bei sämtlichen abgeschlossenen Versicherungen sind Sie verpflichtet, einen eingetretenen Schadensfall sofort anzuzeigen. Dies geschieht zweckmäßigerweise per Telefax noch direkt vom Urlaubsort aus. Sie sind weiter verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft alle von ihr geforderten Auskünfte zu geben, der Versicherung Untersuchungen zu gestatten, Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und alle Maßnahmen zu ergreifen, die den Schaden gering halten können. Die Versicherungsgesellschaften sind hier sehr genau.

Verletzen Sie auch nur eine dieser Pflichten, kann die Versicherung evtl. bereits leistungsfrei sein.

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.07.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.

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