Reiserücktrittsversicherung - LeistungenReiserücktrittsversicherung - Welche Leistungen erbringt die Versicherung? Vor Antritt der Reise übernimmt die Versicherung die Stornokosten. Je knapper der Rücktritt vor Antritt der Reise erfolgt, desto höher sind die Kosten natürlich und desto sinnvoller wird eine Reiserücktrittskosten-Versicherung. Wenn Sie also "last-,minute" buchen, sollte eine Reiserücktrittskosten-Versicherung eigentlich obligatorisch sein.Nach Reiseantritt übernimmt die Versicherung die Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie wegen Rücktritts die Reise nicht planmäßig beenden können. Dies können Kosten für einen Extra-Flug sein. Müssen Sie wegen Krankheit länger am Urlaubsort bleiben, werden zusätzliche Unterkunfts-und Verpflegungskosten erstattet. Haben Sie eine zusätzliche Ersatz-Reiseversicherung abgeschlossen, dann erhalten Sie den ganzen Reisepreis erstattet, wenn Sie die Reise vor der Hälfte der Reisezeit abbrechen, nach der Hälfte der Reisezeit erhalten Sie den Reisepreis anteilig erstattet. In jedem Falle macht die Versicherung pro mitreisender Person aber einen Selbstbehalt von DM 50. Kann die Reise infolge Krankheit nicht angetreten werden oder nicht planmäßig beendet werden, beträgt der Selbstbehalt 20 % des angefallenen Schadens. Beispiel: Sie haben eine Reise zum Preise von DM 5.000,00 gebucht. 3 Monate vorher müssen Sie absagen. Die Stornogebühr beträgt 20 %, also DM 1.000,00. Erfolgt die Absage aus Krankheitsgründen, erstattet die Reise-rücktrittskosten-Versicherung DM 1.000,00 abzüglich 20 %, das sind DM 800,00. Erfolgt der Rücktritt aus sonstigen Gründen, erstattet die Versicherung DM 1.000,00 abzüglich DM 50,00, das sind DM 950,00. © RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.07.1998 Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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