Reisegepäckversicherung: Wertsachen

Reisegepäckversicherung: Wertsachen

Reisegepäckversicherung - Pelze, Schmucksachen, Kameras etc. Bei Gegenständen, die viel wert sind, sind die Anforderungen natürlich besonders hoch:

Solche Gegenstände sind nur versichert, so lange sie "bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden bzw. im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt und mitgeführt werden." Beim Tragen und Benutzen ist dauernder Körperkontakt vorgeschrieben. Schon kurzfristige Unterbrechungen beenden den Versicherungsschutz (Ablegen der Uhr, um unter die Dusche zu gehen).

In sicherem Gewahrsam mitführen" bedeutet entweder ständigen Körperkontakt oder zumindest Blickkontakt. Legen Sie im Restaurant Ihre Kamera ab, so muss diese im Blickfeld liegen. Legen Sie sie neben sich auf den Stuhl oder auf eine Bank, erlischt der Versicherungsschutz. Schlafen Sie am Strand ein, ist Ihre Fototasche nicht mehr versichert, wenn diese nur mit lockerer Schleife am Handgelenk befestigt ist.

Versichert sind all diese Gegenstände, wenn sie im Hotel der Hotelleitung zur Aufbewahrung übergeben wurden oder sich die Gegenstände in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum (abgeschlossenem Hotelzimmer) oder einer bewachten Garderobe befinden. Bei Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall (die berühmte goldene Uhr) gilt dies jedoch nur, wenn Sie sich in einem Safe befinden. Pelze, Foto- und Filmapparate sowie Zubehör sind auch dann bereits versichert, wenn Sie sie in einem ordnungsgemäß verschlossenen Koffer aufgegeben oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben haben.

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.

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