Reisegepäckversicherung: Was ist versichert?
Welche Gegenstände sind versichert?
Hier muss unterschieden werden zwischen
- persönlicher Reisebedarf
- auf der Reise erworbene Sachen (Andenken, etc.)
- Sachen, die sich ohnehin bereits in einer Ferienwohnung o.ä.
befinden
- Fahrräder, Falt- und Schlauchboote und andere Sportgeräte
- Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und
Filmapparate nebst Zubehör
- Geld, Wertpapiere, Ausweise sowie
Brillen, Kontaktlinsen, medizinische Hilfsmittel
© RA G. Kaßing, zuletzt geändert
12.06.1998
Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue
Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die
Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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