Reisegepäckversicherung: Wann sind Sportgeräte versichert?Wann sind in der Reisegepäckversicherung Fahrräder, Schlauchboote und andere Sportgeräte versichert? Solche Gegenstände sind einschließlich Zubehör nur dann versichert, so lange sie nicht "bestimmungsgemäß gebraucht" werden. Bewahren Sie Ihr Surfbrett im Hotel auf, ist es versichert. Surfen Sie damit, ist es nicht versichert. Der Grund: Die Reisegepäckversicherung ist nicht dazu da, die besonderen Gefahren bei dem Gebrauch eines Sportgerätes (Bruch, etc.) zu versichern. Machen Sie beim Surfen eine Pause und liegt das Brett im Sand, ist es wieder versichert (ebenso das abgestellte Fahrrad und die abgeschnallten und im Schnee steckenden Skier).Außenbordmotoren sind von der Reisegepäckversicherung grundsätzlich nicht mit umfasst. © RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.06.1998 Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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