Reisegepäckversicherung: GegenständeReisegepäckversicherung - Ausweise, Geld, Kontaktlinsen, sonstiges. Unter die Versicherung fallen auch Ausweispapiere.Die Versicherung deckt aber nicht Verlust von Geld, Wertpapieren, Fahrkarten, Urkunden und Dokumenten aller Art ab. Außerdem sind Kunst- und Liebhabergegenstände nicht versichert. Auch für verlorengegangene Kontaktlinsen und medizinische Hilfen (Prothesen, Gebisse, etc.) bekommen Sie aus der Reisegepäckversicherung keinen Ersatz, wohl aber für Brillen. © RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.06.1998 Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.
|
verlaufen? hier zur NEUEN Startseite Reiserecht
|