Reisegepäckversicherung - persönlicher ReisebedarfDas ist im Prinzip alles, was Sie auf der Reise dabei haben. Dabei kommt es gar nicht darauf an, ob Sie Ihr Reisegepäck allgemeinen Vorstellungen entsprechend vernünftig und naheliegend zusammenstellen. Es kommt nur darauf an, ob Sie sich einbilden, den Gegenstand während der Reise evtl. einmal gebrauchen zu können. Haben Sie beispielsweise ein Ferienhaus gemietet und nehmen Sie für evtl. Reparaturen eine Bohrmaschine mit, dann kann Ihnen das keiner vorwerfen. Sie müssen der Versicherung nur glaubhaft machen können, dass Sie der Überzeugung waren, die Bohrmaschine evtl. auch gebrauchen zu können. Unter Ihren persönlichen Bedarf fallen im übrigen auch Gastgeschenke, die Sie am Urlaubsort übergeben wollen. Ferner muss es sich um "persönlichen" Reisebedarf handeln. Nicht versichert sind also Sachen des beruflichen und gewerblichen Bedarfs. Nehmen Sie also Ihr Notebook mit, um evtl. während des Urlaubs ein wenig zu arbeiten, fällt das Gerät nicht unter den Versicherungsschutz. © RA G. Kaßing, zuletzt geändert 12.06.1998 Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.
|
verlaufen? hier zur NEUEN Startseite Reiserecht
|