Reisegepäckversicherung für Ferienwohnung und Ferienhaus
Wie sind Sachen versichert, die sich in einer Ferienwohnung o.ä. befinden?
Solche Dinge sind von der Reisegepäckversicherung nur dann umfasst, wenn sie aus der Ferienwohnung heraus auf eine
Reise mitgenommen werden. Bewahren Sie also in Ihrem Ferienhaus eine Kamera auf und wird
sie gestohlen, tritt diese Versicherung nicht ein. Erst wenn Sie die Kamera z.B. auf einen
Tagesausflug vom Ferienhaus aus mitnehmen, ist die Versicherung eintrittspflichtig.
© RA G. Kaßing, zuletzt geändert
05.06.1998
Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue
Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die
Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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