Reisegepäckversicherung für Ferienwohnung und Ferienhaus

Reisegepäckversicherung für Ferienwohnung und Ferienhaus

Wie sind Sachen versichert, die sich in einer Ferienwohnung o.ä. befinden? Solche Dinge sind von der Reisegepäckversicherung nur dann umfasst, wenn sie aus der Ferienwohnung heraus auf eine Reise mitgenommen werden. Bewahren Sie also in Ihrem Ferienhaus eine Kamera auf und wird sie gestohlen, tritt diese Versicherung nicht ein. Erst wenn Sie die Kamera z.B. auf einen Tagesausflug vom Ferienhaus aus mitnehmen, ist die Versicherung eintrittspflichtig.

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.

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