Reisegepäckversicherung - Versicherungssumme

Reisegepäckversicherung - Versicherungssumme

Die Versicherungssumme muss den Versicherungswert des gesamten versicherten Reisegepäcks entsprechen. Auf der Reise hinzu kommende Geschenke und Reiseandenken bleiben unberücksichtigt. Dabei ist vom Zeitwert der Sachen auszugehen.

Haben Sie einen zu geringen Wert angegeben, zahlt die Versicherung nur anteilig, auch wenn die Versicherungssumme noch nicht erreicht ist.

Beispiel: Sie haben den Wert der versicherten Sachen mit DM 5.000,00 angegeben. Der tatsächliche Wert war jedoch DM 10.000,00. Ihnen kommt eine Uhr im Werte von DM 500,00 abhanden. Die Versicherung zahlt quotenmäßig nur DM 250,00.

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.

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