Reisegepäckversicherung - Versicherungsschutz - Versicherungsumfang

Reisegepäckversicherung - Versicherungsschutz - Versicherungsumfang

Gegen welche Ereignisse sind die Gegenstände versichert? So lange sich Ihr Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens (Bahn, Fluggesellschaft), des Hotels oder ähnliches, eines Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet, bekommen Sie Ersatz, wenn es abhanden kommt (sei es durch Diebstahl, sei es durch Verlieren) oder wenn sie zerstört oder beschädigt wird. Voraussetzung ist immer, dass die jeweiligen Gegenstände überhaupt versicherbar sind.

Während der übrigen Reisezeit besteht Versicherungsschutz nur mit Einschränkungen. Versichert sind die Gegenstände  

  • gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und vorsätzliche Sachbeschädigung Dritter
  • gegen Verlieren (wobei ausdrücklich ausgeschlossen sind: Liegenlassen, Stehen- oder Hängenlassen). Ersetzt werden in diesem Falle auch nur 10 % der Versicherungssumme bzw. höchstens DM 500,00 pro Versicherungsfall
  • Eine Versicherung besteht ferner im Falle eines Unfalles (Autounfall, etc.)
  • Versichert sind die Gegenstände gegen "bestimmungswidrig einwirkendes Wasser" (Regen- und Schneeschäden) sowie gegen Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion und schließlich
  • gegen höhere Gewalt.

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.

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