Reisegepäckversicherung - AusschlussWie bei allen Versicherungen üblich, sind zunächst einmal Schäden ausgeschlossen, die durch Krieg oder ähnliche Ereignisse oder durch Kernexplosionen entstehen. Darüberhinaus können Sie auch keinen Ersatz für Gegenstände verlangen, die von Zoll, Polizei oder ähnlichen Behörden beschlagnahmt werden. Haben Sie beispielsweise eines jener berühmten korsischen Klappmesser mit 35 cm langer Klinge erworben und wird Ihnen dieses im Rahmen der Schleierfahndung bei der Einreise nach Deutschland von der Polizei gleich wieder abgenommen (Verstoß gegen das Waffengesetz!), so ist die Reisegepäckversicherung nicht verpflichtet, Ihnen hierfür Ersatz zu zahlen.Die Versicherung erstattet ferner keine Schäden, die deswegen entstanden sind, weil die beschädigte Sache selbst nicht in Ordnung war (also Verschleißschäden, etc.) oder weil die Sachen mangelhaft verpackt waren bzw. ein Koffer wegen mangelhaften Verschlusses beim Transport aufgegangen ist. Sachen, die Sie dabei haben, während Sie Zelten oder Campen sind grundsätzlich nicht versichert, es sei denn, Sie schließen eine Sonderversicherung hierfür ab. © RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.06.1998 Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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