Reisegepäckversicherung - Schaden - Schadenmeldung
Reiseandenken sind grundsätzlich über die
Reisegepäckversicherung mitversichert. Allerdings sind bedingungsgemäß nur 10 % des
Wertes, maximal DM 500,00 je Versicherungsfall für solche Gegenstände vom Versicherer zu
ersetzen. Haben Sie auf der Reise eine Antiquität oder einen sonstigen Gegenstand mit
überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert erworben, so ist dieser Gegenstandswert leider
überhaupt nicht versichert. Versuchen Sie also, in der Schadenmeldung einen solchen
Gegenstand als besonders wertvoll herauszustellen, führt dies nur dazu, dass die
Versicherung dann überhaupt nichts mehr zahlen muss.
© RA G. Kaßing, zuletzt geändert
12.06.1998
Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue
Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die
Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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