Reisegepäckversicherung - Schaden - Schadenmeldung

Reisegepäckversicherung - Schaden - Schadenmeldung

Reiseandenken sind grundsätzlich über die Reisegepäckversicherung mitversichert. Allerdings sind bedingungsgemäß nur 10 % des Wertes, maximal DM 500,00 je Versicherungsfall für solche Gegenstände vom Versicherer zu ersetzen. Haben Sie auf der Reise eine Antiquität oder einen sonstigen Gegenstand mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert erworben, so ist dieser Gegenstandswert leider überhaupt nicht versichert. Versuchen Sie also, in der Schadenmeldung einen solchen Gegenstand als besonders wertvoll herauszustellen, führt dies nur dazu, dass die Versicherung dann überhaupt nichts mehr zahlen muss.

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 12.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.

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