Reisegepäckversicherung - Allgemeines
Normalerweise denkt jedermann, wenn
er eine Reise bucht, automatisch auch daran, sein Gepäck gegen Abhandenkommen,
Zerstörung, Beschädigung oder ähnliches zu versichern. Solche Versicherungen werden
auch oft genug automatisch mit der Reise gleich mit angeboten (ähnlich wie
Reiserücktrittsversicherungen). Wenn aber dann einmal ein Schaden eintritt und es darum
geht, dass die Versicherung bezahlen soll, gibt es oft lange Gesichter: Eine Vielzahl von
Ausschlussklauseln und weithin nicht bekannten Verpflichtungen, die der Urlauber oft nicht
einhält, führen häufig dazu, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Was Sie beim
Abschluss einer solchen Versicherung bzw. während der Reise und bei der Geltendmachung
von Schäden beachten müssen, erfahren Sie hier:
© RA G. Kaßing, zuletzt geändert
12.06.1998
Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue
Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die
Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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