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Reisegepäckversicherung - Allgemeines

Normalerweise denkt jedermann, wenn er eine Reise bucht, automatisch auch daran, sein Gepäck gegen Abhandenkommen, Zerstörung, Beschädigung oder ähnliches zu versichern. Solche Versicherungen werden auch oft genug automatisch mit der Reise gleich mit angeboten (ähnlich wie Reiserücktrittsversicherungen). Wenn aber dann einmal ein Schaden eintritt und es darum geht, dass die Versicherung bezahlen soll, gibt es oft lange Gesichter: Eine Vielzahl von Ausschlussklauseln und weithin nicht bekannten Verpflichtungen, die der Urlauber oft nicht einhält, führen häufig dazu, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Was Sie beim Abschluss einer solchen Versicherung bzw. während der Reise und bei der Geltendmachung von Schäden beachten müssen, erfahren Sie hier: 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 12.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.

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