Reiserücktrittskostenversicherung
Welche
Merkmale besitzt eine Reiserücktrittsversicherung?
Unter welchen
Umständen ist der Reiserücktritt versichert?
Was leistet die Versicherung im
Versicherungsfall?
Wie geht man im Schadensfall vor?
Wann sollte eine
Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?

Welche Merkmale besitzt eine
Reiserücktritts-Versicherung?
Bei Reiserücktritt sind alle Personen
versichert, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Versicherungsverträge können
für Einzelpersonen, Familien oder sogar Reisegruppen abgeschlossen werden.
Zudem sind in den Reisebedingungen die Personengruppen beschrieben (Risikopersonen),
wegen denen der Reisende von einer Reise zurücktreten darf, wenn einer dieser Personen
etwas Unvorhergesehenes zustößt:
 | versicherte Personen und deren Angehörige |
 | ebenfalls versicherte Person mit denen Sie zusammen eine Reise gebucht haben und deren
Angehörige (z.B. Ihr Reisegefährte tritt von der Reise zurück, da ein
Familienangehöriger von ihm verstirbt, dann dürfen auch Sie von der Reise zurücktreten)
|
 | Betreuungspersonen von nicht mitreisenden Minderjährigen oder pflegebedürftigen
Angehörigen (z.B. ist ein Reiserücktritt versichert, wenn die Pflegeperson Ihrer Oma
schwer erkrankt) |

Unter welchen Umständen ist ein
Reiserücktritt versichert?
Als Gründe für einen Rücktritt von einer Reise werden von den
Versicherungsunternehmen anerkannt:
 | Tod |
 | Unfall |
 | unerwartete schwere Erkrankung |
 | Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit einer versicherten Person oder einer
Risikoperson |
 | Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson aufgrund von
Naturgewalten (z.B. Feuer, Überschwemmung o.ä.) oder strafbaren Handlungen (z.B.
Einbruch, Diebstahl oder Raub) |
 | Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson
aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch
den Arbeitgeber |
Voraussetzung für den Reiserücktritt ist jedoch unbedingt, dass die Fortsetzung der
Reise als nicht mehr zumutbar angesehen wird. Somit reicht z.B. eine einfache
Schwangerschaft, die während des Urlaubs festgestellt wird, nicht zum Rücktritt aus, es
müssen schon Komplikationen hinzukommen, die einen Reiserücktritt rechtfertigen.
Die Versicherung leistet jedoch in folgenden Fällen nicht:
 | höhere Gewalt (z.B. Bürgerkrieg, Kernunfall) |
 | Streik (z.B. des Flugpersonals) |
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Was leistet die Versicherung im
Versicherungsfall?
Vor Antritt der Reise übernimmt die Versicherung die Kosten für die Entschädigung,
die der Reisieveranstalter für den Rücktritt verlangt. Diese Kosten steigen mit der
Nähe zum Reiseantritt stark an. Dementsprechend schreiben Reiserücktrittsversicherungen
vielfach einen Zeitraum vor Antritt der Reise vor, bis zu dem die Versicherung
abgeschlossen sein muss, damit die Rücktrittskosten ersetzt werden.
Nach Reiseantritt übernimmt das Versicherungsunternehmen die Kosten, die aufgrund der
vorzeitigen Beendigung der Reise entstehen (z.B. Kosten für einen vorzeitigen Rückflug).
Müssen Sie Ihre Reise aufgrund von Krankheit unplanmäßig verlängern, erstattet die
Versicherung zusätzlich anfallende Unterkunfts- und Verpflegungskosten.
Kosten für aufgrund vorzeitiger Abreise nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
werden dagegen nicht erstattet!
Die Leistungen der Versicherung werden jedoch durch einen Selbstgehalt eingeschränkt:
 | grundsätzlich muss bei Reiserücktritt jeder Versicherte 50 DM selbst bezahlen |
 | erfolgt der Reiserücktritt aufgrund von Krankheit, müssen 20% der
Reiserücktrittskosten vom Reisenden aufgebracht werden |

Wie geht man im Schadensfall
vor?
Kommt es zu einem Schaden, für den die Reiserücktrittsversicherung eintreten
soll,müssen Sie unbedingt folgende Regeln beachten, damit der versicherer nicht von
seiner Leistung frei wird:
 | Jeden Schadensfall unverzüglich dem Versicherer anzeigen. Nicht erst nach der Rückkehr
aus dem Urlaub! |
 | Teilen Sie der Versicherung alle Umstände mit, die zu dem Reiserücktritt geführt
haben, ggf. müssen Sie der Versicherung weitere Auskünfte erteilen, dem Versicherer
eigene Untersuchungen gestatten, die die Umstände aufklären, Ärzte von der
Schweigepflicht entbinden. |
 | Bei Abwicklung des Reiserücktritts, ist darauf zu achten, dass der Schaden, den die
Versicherung zu begleichen hat, so gering wie möglich gehalten wird. |
Ist die Versicherung nicht bereit einen Schaden zu ersetzem, können Sie innerhalb von
6 Monaten danach beim zuständigen Gericht klagen. Wird diese Frist versäumt, wird das
Versicherungsunternehmen von seiner Leistung frei.
Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei
Vorlage der Reiseunterlagen und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in
einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt
werden, wie die Erfolgsaussichten für den Fall aussehen, dass Sie Ihr Recht gegenüber
dem Reiseversicherer geltend machen wollen.

Wann sollte eine
Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden?
Reiserücktrittsversicherungen zeichen sich durch hohe Versicherungsbeiträge aus. Die
Versicherung übernimmt die Kosten für eine nicht angetretene Reise nur in eng
abgegrenzten Fällen. Zudem müssen zusätzliche Versicherungen gegen den Ausfall von
Reiseleistungen, die der Reisende wegen vorzeitiger Abreise nicht wahrnimmt, abgeschlossen
werden. Insgesamt ist somit der Nutzen solcher Versicherungen mit Vorsicht zu betrachten
und mit den Kosten, die ein eventueller Reiserücktritt verursachen könnte, abzuwägen.
Dabei ist auch das individuelle Risiko des Reisenden für einen Reiserücktritt in die
Betrachtung einzubeziehen (z.B. kranke Familienangehörige, die vielleicht während des
Urlaubs versterben könnten).
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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