Reisekataloge: Reisepreis - Reisebedingungen
Was ist beim Studium des
Reisekatalogs zu beachten?
Welche Formulierungen sind im Reisekatalog erlaubt, welche
nicht?

Was ist beim
Studium der Reisekataloge zu beachten?
Die Angaben in Reisekatalogen müssen deutlich lebar, richtig, klar und vollständig
sein. Zudem müssen die für den Reisenden wichtigen Informationen dort abgedruckt sein,
wo der Reseinede sie erwarten darf. Der Katalog muss Angaben über folgende Punkte
enthalten:
 | Reisepreis |
 | Höhe einer zu leistenden Anzahlung |
 | Fälligkeit des restlichen Reisepreises |
Soweit dies für die Reise von Bedeutung, ist kommen noch folgende Angaben hinzu:
 | Bestimmungsort |
 | Transportmittel (Merkmale und Klasse) |
 | Unterbringung, Art, Lage, Kategorie oder Komfort |
 | Hauptmerkmale der Unterkunft |
 | bezogen auf die Unterkunft - soweit vorhanden - die Zulassung und touristische
Einstufung |
 | Mahlzeiten |
 | Reiseroute |
 | Pass und Visumserfordernisse u.ä. |
 | ggf. die Mindestteilnehmerzahl einer Gruppenreise. |
Die in dem Reisekatalog enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend.
Beschwerden bezüglich Reisemängeln sind jedoch dann nicht erfolgreich, wenn sie auf
einem nicht ausreichenden Studium des Kataloges beruhen.
Angaben im Reisekatalog über die Verhältnisse am Urlaubsort und landestypische
Besonderheiten sind nicht vorgeschrieben, trotzdem Sie sich auf solche Gegebenheiten
einstellen müssen.
Beachten Sie aber unbedingt allgemeine Hinweise innerhalb des Katalogs, z.B. bezogen
auf das Reiseland, die oft auf Einschränkungen oder Mißstände hinweisen. Mängel, die
im Katalog aufgeführt werden, können keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises
begründen. Auch sollten Sie die allgemeinen Reisebedingungen zum Reiserücktritt,
Rücktrittskosten, Pflichten des Reisekunden, Haftung und Ausschlussfristen vor Buchung
der Reise genau studieren, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.

W elche
Formulierungen sind im Reisekatalog erlaubt, welche nicht?
Beim Studium des Reisekatalogs ist genau zu beachten, was bei den Reise- und
Hotelbeschreibungen wirklich gemeint ist. Häufig werden von Reiseveranstaltern
Formulierungen verwendet, die auf den ersten Blick positiv wirken, bei genauerem Hinsehen
aber negative Merkmale verbergen sollen. Mißverständliche Formulierungen,
Verschleierungen im Reisekatalog gehen zu Lasten des Reiseveranstalters.
Folgende Formulierungen werden von den Gerichten als unzlässig angesehen, wenn Sie
z.B. die folgenden Mißstände verschleiern sollen:
| Formulierungen |
Mißstände |
| Hotel in zentraler Lage |
Verkehrslärm |
| neu eröffnetes Hotel |
unvollendete Gartenanlgae und Anfangs-
schwierigkeiten im Betriebsablauf |
| Hotel in aufstrebender Umgebung |
Baulärm |
| Hotel für junge Leute |
Disco-Lärm |
| Hotel mit eigenem anschließenden Strand |
bei Straßenüberquerung |
| internationales Publikum |
lebhafte Orte |
| FKK-Urlaub am Meer |
FKK auf Dachterrasse |
| Kindergarten am Ort |
fehlende Öffnung des Kindergartens
während der gesamten Saison |
| großzügig konzipiertes Haus |
Haus ohne Heizungsmöglichkeiten |
| nahe der nicht sehr befahrenen Straße |
Verkehrslärm |
| verkehrsgünstige Lage |
Verkehrslärm rund um die Uhr |
| in der Nähe des Flughafens |
Einflugschneise |
| Stadthotel |
Lokomotivenlärm |
Folgende Umschreibungen für Mißstände sind dagegen zulässig:
| Formulierungen |
Mißstände |
| sauber und zweckmäßig |
wenig Komfort |
| Hotel für Untermehmungslustige |
ständiges Lärmen und Grölen |
| Meerseite |
fehlenden Meerblick |
| beheizbarer Swimmingpool |
garantiert nicht für Heizung |
| temperierter Pool |
Temperatur wird der Außentemperatur
angepasst |
| naturbelassener Strand |
ungepflegter Strand |
| Strand |
Sand- oder Kießtrand |
Wenn Sie auf Formulierungen stoßen, bei denen Sie unsicher sind, was sie bedeuten
sollen, sollten Sie sich, um Unannehmlichkeiten im Urlaub zu vermeiden, vor der Buchung
beim Reiseveranstalter genauer erkundigen.
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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