Reiserecht - Reisepreis - Reiseveranstalter: Das wesentliche
Reisen ist der Deutschen liebstes Hobby. Doch häufig ist die Vorfreude auf die
schönsten Tage des Jahres groß, bei Ankunft am Reiseziel ist jedoch die Entäuschung um
so größer, wenn der Urlaub nicht das hält, was sich der Reisende bei seiner Buchung
erhofft hat. Zurück von der Reise ergeben sich dadurch zwischen Reisendem und
Reiseveranstalter nicht selten Auseinandersetzungen, die sich um eine Minderung des
Reisepreises oder den Anspruch auf Schadenersatz drehen.
Das Reiserecht umfasst im wesentlichen folgende Bereiche, unter
denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen in der Rechtsprechung abrufen
können:
Wollen sie Reisemängel oder Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter geltend machen,
denken Sie daran Ihre Ansprüche bis spätestens einen Monat nach Reiserückkehr beim
Reiseveranstalter schriftlich anzumelden, sonst nimmt sich der Reiseveranstalter auch von
berechtigten Ansprüchen nichts mehr an.
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