Rechtsbeziehung Reiseveranstalter - Leistungsträger - Reisekunde
Je nach Zuschnitt der vom Reiseveranstalter zusammengestellten Pauschalreise bestehen eine Vielzahl von
Rechtsbeziehungen zu den touristischen Leistungsträgern. Der Reiseveranstalter verkauft letzten Endes mit
Abschluss des Reisevertrages die gebündelten Versprechungen seiner touristischen Partner; er muss
sicherstellen, dass diese die vereinbarten Beförderungs-, Hotelunterbringungs- und
Verpflegungsleistungen zu dem mit dem Reisekunden vereinbarten Reisetermin auch erbringen.
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