Rechtsbeziehung Reiseveranstalter - Leistungsträger - Reisekunde

Je nach Zuschnitt der vom Reiseveranstalter zusammengestellten Pauschalreise bestehen eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen zu den touristischen Leistungsträgern. Der Reiseveranstalter verkauft letzten Endes mit Abschluss des Reisevertrages die gebündelten Versprechungen seiner touristischen Partner; er muss sicherstellen, dass diese die vereinbarten Beförderungs-, Hotelunterbringungs- und Verpflegungsleistungen zu dem mit dem Reisekunden vereinbarten Reisetermin auch erbringen.
  © RA Paul Degott bei Finanztip.de
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