Auslandsreisen: Fehlendes Visum

Die Einreisebestimmungen der zu besuchenden Länder hat der Tourist selbst zu beachten. Ein fehlendes Visum oder das Mitnehmen des Personalausweises statt des Reisepasses gehen in aller Regel zu Lasten des Touristen. Ein Anspruch an den Veranstalter kann insbesondere nicht abgeleitet werden, wenn nur Einzelleistungen (z.B. nur Flug) gebucht werden.

Finanztip.de   Keine Haftung
  verlaufen? hier zur NEUEN Startseite Reiserecht