Sicherungsschein bei PauschalreisenDer Sicherungsschein ist dem buchenden Touristen auszuhändigen, sobald mehr als 10 Prozent oder 500 DM für die Reise angezahlt werden. Nach Recherchen der Verbraucherzentralen händigen relativ viele Reisebüros diese Scheine nicht aus oder benutzen sogar ungültige Dokumente. Im Zweifel kann der auf dem Schein angegebene Versicherer zwecks Prüfung der Gültigkeit angerufen werden.
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