Erhöhung des Reisepreises durch ReiseveranstalterRedaktioneller Hinweis: Es sind jetzt alle Urteile zur Rückforderung Kerosinzuschlag rechtsgültig. Musterbrief für Rückforderung Kerosinzuschlag. Achtung: Verjährung ab 2005 beachten.Grundsätzlich können Sie sich darauf verlassen, dass der einmal zwischen Ihnen und dem Veranstalter vereinbarte Reisepreis sich nicht verändert. In Ausnahmefällen darf der Reiseveranstalter den Reisepreis aber erhöhen, wenn er
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, dürfen Sie vom Reisevertrag zurücktreten. Sie erhalten bereits geleistete Anzahlungen dann voll zurück. Wahlweise können Sie verlangen, dass Sie der Reiseveranstalter an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise aus seinem Angebot zum alten Preis teilnehmen lässt. © RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.06.1998 Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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