Vorgehen bei Reisepreisminderung
Wann wird der Reisepreis
gemindert?
Bei welchen Mängeln kann der Reisepreis
gemindert werden?
In welcher Höhe kann der Reisepreis gemindert werden?

Wann wird der Reisepreis gemindert?
Wenn der Reiseveranstalter nicht hält, was er verspricht, besteht die Möglichkeit den
Reisepreis zu mindern. Der Reisepreis kann von dem Reisenden für den Zeitraum, in dem ein
Mangel besteht, zu einem bestimmten Prozentsatz gemindert werden, wenn er den Mangel dem
Veranstalter rechtzeitig angezeigt hat. Der Reisepreis mindert sich sodann um den für die
Reisemängel angemessenen Betrag, den der Reiseveranstalter, wenn der Reisende - was die
Regel ist - den Reisepreis bereits vor Antritt der Reise entrichtet hat, an den Reisenden
zurückerstattet.

Bei welchen Mängeln kann der
Reisepreis gemindert werden?
Der Reisepreis kann bei Mängeln insbesondere in folgenden Bereichen gemindert werden:
Die Minderung des Reisepreise ist nur bei Mängeln zulässig, die im Ermessen des
Reiseveranstalters bezüglich der von ihm angeboteten Reise sowie im Widerspruch zu den
von ihm versprochenen Reiseleistungen stehen. Ein vom Reisenden erlittener Autounfall mit
einem Einheimischen mit dem Mietwagen mindert zwar mit Sicherheit das Reisevergnügen,
steht jedoch mit den Leistungen des Reiseveranstalters nicht in Zusammenhang. Also ist
keine Reisepreisminderung möglich. Verspricht der Reiseveranstalter ein einfaches Zimmer,
und im Hotelzimmer befindet sich kein Fernseher, so wurde dem Reisenden in diesem Fall
diese Leistung vom Reiseveranstalter nicht versprochen, also kann deshalb auch keine
Minderung erfolgen.
Im Einzelfall richtet sich die Frage, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, danach, was
nach dem Reisekatalog entsprechend der örtlichen Gegebenheiten vernünftigerweise vom
Reisenden hätte erwartet werden können. Dabei sind für eine Billigreise andere
Maßstäbe anzulegen als für eine Luxusreisel.

In welcher Höhe kann der Reisepreis
gemindert werden?
Bei geringfügigen Mängeln ist keine Minderung möglich (z.B. wenn das Hotel nicht die
Farbe wie im Hotelprospekt hat). Sonst soll der Reisepreis genau um den Betrag gemindert
werden, um den die Mängel die Wertigkeit der Reise beeinträchtigt haben.
Erfahrungsgemäß bestehen über die Höhe der Reisepreisminderung - und damit um den Wert
der Mängel - häufig zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden unterschiedliche
Auffassungen. In diesen Fällen ist nicht selten eine gerichtliche Klärung errforderlich.
Als Reisepreis ist der Gesamtpreis der Reise, inklusive Transport, der für die Reise beim
Reseveranstalter entrichtet wurde, anzusetzen.
Sind bei der Reise mehrere Reisemängel aufgetreten, summieren sich die Minderungen,
die für den einzelnen Mangel vom Reisepreis abgezogen werden können. Jedoch ist bei
einem Auftritt von einer Vielzahl von Mängeln, die Summierung der Minderungen abhängig
von den Bereichen, in denen die Mängel auftreten beschränkt.
Sind die Reisemängel erheblich, ist der Reisende auch berechtigt den Reisevertrag zu
kündigen und ggf. Schadensersatz vom Reiseveranstalter zu verlangen. Zudem besteht in
diesem Fall ebenfalls die Möglichkeit den Reisepreis um 100% zu mindern.
Ein genaues Rechenwerk, wie groß die Minderung für einen bestimmten Mangel sein darf,
gibt es nicht, ebenso bestehen keine Richtlinien zu der Art und Weise wie Minderungen für
Reisemängel summiert werden können. Anhaltspunkte zui diesen Fragen gibt jedoch die Frankfurter Tabelle, die vom Frankfurter Landgericht aufgestellt
wurde.
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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