Reisemangel - Wann liegen Reisemängel vor?
Ein Reisemangel liegt immer dann vor, wenn Sie am Urlaubsort nicht das vorfinden,
was Sie üblicherweise aufgrund der Angaben im Katalog erwarten konnten. Beachten Sie auch
hier wieder: Die Reise darf im Katalog "geschönt" dargestellt werden. Besteht
jedoch der zugesicherte "Blick aufs Meer" lediglich aus einem im Hotelzimmer
aufgehängten Brandungsfoto, ist die Reise jedenfalls mangelhaft.
In folgenden Fällen kann u.a. ein Reisemangel vorliegen:
- Der Rückflug wird um einen Tag verschoben (insbesondere vorverlegt!)
- Der Flug ist überbucht
- Ihr Gepäck geht verloren oder kommt zu spät im Hotel an
- Das Hotel ist überbucht
- Sie werden statt in einem gebuchten Bungalow in einem Hotelzimmer untergebracht
- Ihr Hotel befindet sich gar nicht am Urlaubsort, sondern woanders
- Das Essen im Hotel ist verdorben
- Es fehlt der Swimmingpool oder der Tennisplatz oder eine andere derartige
Nebeneinrichtung
- Das Hotel ist weiter vom Strand entfernt als im Prospekt beschrieben
- Ein wesentlicher Programmteil der gebuchten Reise (z.B. Kreuzfahrt, Rundreise) fällt
aus.
- Im Hotelzimmer befindet sich mehr Ungeziefer als landesüblich in einem Hotelzimmer
tolerierbar.
- Die Bettwäsche ist schmutzig.
- Es fallen Mahlzeiten aus oder Sie müssen lange auf das Essen warten
- In der Nähe des Hotels befindet sich eine Lärmquelle (Flughafen, belebte
Verkehrsstraße, Baustelle), auf die im Prospekt nicht hingewiesen wurde.
- Die im Prospekt zugesagte Reiseleitung existiert nicht
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Folgende Sachverhalte wurden von der Rechtsprechung nicht als Mängel
angesehen:
- Eine mehrstündige Verspätung des Abfluges
- Unzureichendes Catering (also eine mangelhafte Verpflegung an Bord)
- Ihnen wird ein Platz im Raucherbereich des Flugzeuges zugewiesen; Sie haben sich im
Vertrag keinen Nichtraucherplatz zusichern lassen.
- Der Reiseveranstalter wechselt die Fluggesellschaft, hat sich dies im Vertrag aber
vorbehalten
- Im Hotelzimmer befinden sich sich zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes (vgl.
hierzu die legendäre
Entscheidung des AG Mönchengladbach, NJW 1995, S. 484).
- Sie haben aufgrund des Verzehrs einheimischer Speisen eine Magenverstimmung erlitten
- An alle Teilnehmer einer Gruppenreise wird einheitliches Essen ausgegeben
- Das Hotelpersonal ist unfreundlich
- Ihr Tisch im Speisesaal ist ungünstig gelegen
- Die Unterkunft ist "hellhörig"
- In der Unterkunft gibt es einzelne Insekten
- In südlichen Ländern fällt gelegentlich der Strom aus
- Der Strand ist ortsüblich verschmutzt
- Sie haben ein Stadthotel gebucht und sind mit normalem Straßenlärm konfrontiert
- In einem Badesee befinden sich Frösche und Fische
Ob jeweils im Einzelfall ein Mangel vorliegt, richtet sich danach, was Sie nach dem
Reiseprospekt an örtlichen Gegebenheiten vernünftiger Weise erwarten können. Für eine
Billigreise gelten natürlich andere Maßstäbe als für ein 5-Sterne-Hotel.
© RA G. Kaßing, zuletzt geändert
05.06.1998
Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue
Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die
Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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