Einvernehmliche Vertragsänderung
Lösungsmöglichkeiten vom abgeschlossenen Reisevertrag können selbstverständlich auch dadurch geschaffen werden, dass die Vertragsparteien dies vereinbaren. Nachträgliche Änderungen des Reisevertrages sind einvernehmlich jederzeit möglich. Solche Änderungen können sich auf alle Faktoren des Reisevertrages wie Reiseziel, Reisetermin, Unterkunft, Beförderungsart und Reisepreis beziehen, selbstverständlich auch darauf, die konkrete Reise nicht anzutreten. So kann ein kostenloses Storno vereinbart werden, wenn sich der Reisende verpflichtet, eine
entsprechende andere Reise zu einem späteren Zeitpunkt zu buchen.
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